Der israelische Ministerausschuss für Gesetzgebung hat heute das Gesetz zur Freierbestrafung genehmigt. Sexkäufer werden mit Strafen von 1.500 NIS (rund 400 Euro) bestraft. Im Wiederholungsfall mit 3.000 NIS. Wird gegen die Strafe Einspruch erhoben, entscheidet ein Gericht. Dieses kann die Strafe im Falle einer Verurteilung auf bis zu 75.300 NIS (rund 19.000 Euro) erhöhen. Das Sexkaufverbot ist Teil eines umfangreichen Gesetzespaketes zum Umgang mit Prostitution. Geplant sind der Ausbau therapeutischer und gesundheitlicher Maßnahmen, Maßnahmen zur beruflichen Integration der Prostituierten, die Schaffung von Notwohnungen, Präventionsmaßnahmen, Hilfen für Prostitutionskonsumenten sowie Aufklärungskampagnen über die
Risikofaktoren und Schäden durch die Prostitution u.a. in Schulen. Die israelische Regierung will mit dem Gesetz deutlich machen, dass die Inanspruchnahme von sexuellen Handlungen durch Prostituierte „völlig inakzeptabel“ sei. Shelly Yachimovich (zionistisches Lager) gratulierte der Regierung zur Verabschiedung des Gesetzes: „Dies ist ein historischer Meilenstein, der den Beginn des Endes einer Ära markiert, in der Frauen ein handelbares Accessoire waren.